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ArbG Frankfurt/Main, 06.05.2021 - 22 Ca 9860/20 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 06.05.2021 - 22 Ca 9860/20
- LAG Hessen, 30.12.2021 - 6 Sa 684/21
- BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98
Anforderungen an substantiiertes Bestreiten
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 06.05.2021 - 22 Ca 9860/20
Ob und inwieweit die nicht darlegungsbelastete Partei ihren Sachvortrag substantiieren muss, lässt sich deshalb nur aus dem Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag bestimmen, wobei die Ergänzung und Aufgliederung des Sachvortrags bei hinreichendem Gegenvortrag immer zunächst Sache der darlegungsbelasteten Partei ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1999 - VIII ZR 14-98, NJW 1999, 1404, 1405 beck-online).
- LAG Hessen, 30.12.2021 - 6 Sa 684/21 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2021 - 22 Ca 9860/20 - wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig verworfen.
Das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. hat die Klage durch am 6. Mai 2021 verkündetes Urteil (22 Ca 9860/20) abgewiesen.
- LAG Hessen, 25.01.2023 - 6 Sa 369/22
Unwirksame Dokumentenübermittlung mittels Word-Datei oder per Telefax; Effektiver …
Das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. hat die Klage durch am 12. Januar 2022 verkündetes Urteil (22 Ca 9860/20) abgewiesen.